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Sachverständigenbüro Roger Bandemer


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Energieausweis

Hinweis auf die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) und die damit verbundenen Verpflichtungen für Gebäudeeigentümer.

Seit dem 1. Oktober 2009 gilt die verschärfte EnEV 2009 - Energieeinsparverordnung für Gebäude und ihre Anlagentechnik. Potenziellen Käufern oder Mietern müssen Sie im Falle eines Verkaufs bzw. einer Neuvermietung Ihres Gebäudes einen Energieausweis auf Verlangen vorlegen. So sieht es die derzeit gültige Energieeinsparverordnung vor. Die Nichtbeachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Ein potenzieller Käufer oder auch Mieter könnte Sie als Eigentümer anzeigen, wenn Sie auf Verlangen bei der Objektbesichtigung oder unmittelbar danach keinen Energieausweis vorlegen können.


Man unterscheidet zwei Ausweisarten - den bedarfs-
basierten
und den verbrauchsbasierten Energieausweis.


Der Bedarfsausweis wird ingenieurtechnisch u.a. auf Grundlage der Baukonstruktion, sowie der Anlagentechnik berechnet. Er ermöglicht einen deutschlandweiten Vergleich von Gebäuden und enthält aussagekrääftige Information über die energetische Qualität des Gebäudes. Je nach energetischer Beschaffenheit, Anzahl der Wohneinheiten und Baujahr des Gebäudes kann auch ein verbrauchsbasierter Energieausweis ausgestellt werden.

Der Verbrauchsausweis wird auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs berechnet. Dies hat zur Folge, dass sich das Heizverhalten des aktuellen Nutzers im Energieausweis erheblich niederschlägt. So können beispielsweise die Aussagen von zwei Verbrauchsausweisen für dasselbe Gebäude, jedoch mit unterschiedlichen Nutzern, erheblich voneinander abweichen. Ein berufstätiges Ehepaar verbraucht im gleichen Gebäude i.d.R. wesentlich weniger Energie als eine 3-köpfige Familie, die tagsüber zu Hause ist.


Der bedarfsbasierte Energieausweis ist deshalb für Sie und auch für einen potenziellen Käufer oder Mieter wesentlich aussagekräftiger als der verbrauchsbasierte Energieausweis. Mit dem Bedarfsausweis sind Sie auf energetische Fragen der Interessenten vorbereitet und können diesbezügliche Ansprüche in jedem Fall erfüllen.

Die EnEV 2009 hat die Wahlfreiheit stark eingeschränkt, so dass lediglich bei Gebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten eine Wahlfreiheit besteht.

Für Gebäude mit 4 oder weniger Wohneinheiten ist immer ein bedarfsorientierter Ausweis auszustellen.



Die wichtigsten Neuerungen der EnEV 2009 zur EnEV 2007


Errichtung neuer Wohn- und Nichtwohngebäude

  • Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf von Neubauten wird durchschnittlich um 30 Prozent gesenkt
  • Die Wärmedämmung der Gebäudehülle von Neubauten muss durchschnittlich 15 Prozent
    mehr leisten

Modernisierung von Altbauten
Der Bauherr hat bei größeren Umbaumaßnahmen
die Wahl zwischen zwei Alternativen:

  • Bei größeren baulichen Veränderungen an der Gebäudehülle (z.B. Dach, Fassade, Fenster) werden die Anforderungen an diese Bauteile um durchschnittlich 30 Prozent verschärft.
  • Nach Sanierung muss der Jahres - Primärenergie-
    bedarf des Gebäudes um 30 Prozent geringer sein und die Gebäudehülle um 15 Prozent besser gedämmt sein als bisher.

Energieausweis

 

Dämmung des Daches

  • Wärmedämmung oberster nicht begehbarer Geschossdecken: Verschärfung der Qualität der Wärmedämmung auf mindestens 0,24 Watt/(m² x K)
  • Wärmedämmung oberster begehbarer Geschossdecken (Pflicht bis spätestens Ende 2011)

Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen

  • Ab 01.01.2020 stufenweise einsetzende Pflicht zur Außerbetriebnahme von elektrischen Speicher-
    heizungen in bestimmten Fällen

Neben dem eigentlichen Energieausweis erhalten Sie unverbindliche Modernisierungsempfehlungen zu Ihrem Gebäude, die aufgrund der vorhanden Baukonstruktion sowie der Anlagentechnik erstellt werden. Mit Hilfe der Empfehlungen können Sie beurteilen, mit welchen Maßnahmen Sie den energetischen Zustand Ihres Gebäudes weiter verbessern können.

Unser Büro bietet die Erstellung beider Energieausweisarten an. Wenn Sie den Energieausweis gemeinsam mit dem jetzt beauftragten Verkehrswertgutachten erstellen lassen, kann ich Ihnen den Ausweis zu günstigen Konditionen anbieten. Die reduzierten Kosten sind insbesondere auch darin begründet, dass die Vorarbeiten (Unterlagenbeschaffung, Terminabsprache, Ortstermin etc.) für zwei Projekte gemeinsam durchgeführt werden. Im Preis sind alle Nebenkosten (u.a. Kopier-, Telefon- und Portokosten) inbegriffen.

Der Energieausweis wird im vereinfachten Berechnungsverfahren rechtssicher sowie zeitnah erstellt und von einem zugelassenen Energieberater berechnet, erzeugt und unterzeichnet. Der Energieausweis besitzt eine hohe Aussagekraft, da er im Gegensatz zu Onlinebestellungen auf einer fachmännischen Datenerfassung mit zusätzlicher Plausibilisierung durch den Energieberater beruht. Das Objekt wird von uns besichtigt und nicht durch Ferndiagnostik beurteilt, wie des leider teilweise auf dem Markt angeboten wird.

Die zuvor genannten Punkte sind wesentliche Merkmale, die die Qualität unseres Energieausweises steigern.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen auch telefonisch gerne zur Verfügung.

 

Sachverständigenbüro Bandemer
Am Nottbohm 27
31141 Hildesheim

Tel. 0 51 21 / 80 95 97  |  Fax. 0 51 21 / 80 95 16
Mobil. 0171 93 65 729
Email. info@gutachter-hildesheim.de



Zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung
von Wohn- und Gewerbeimmobilien, ZIS Sprengnetter Zert (WG)

Ausstellung von Energieausweisen