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Leistungspakete
A. mündliche Kaufberatung
Besichtigung des zu bewertende Objektes vor Ort und Prüfung auf Baumängel /Bauschäden, soweit ersichtlich.
Berücksichtigung ob die erforderlichen Auflagen der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingehalten werden bzw.
welche Maßnahmen in naher Zukunft erforderlich sind.
Honorar nach Absprache, Festpreisvereinbarung möglich.
B. Immobilien Wertexpertise
(automatisierte Wertermittlung einschließlich Außen- und Innenbesichtigung)
Der Auftraggeber stellt vorab (nur soweit vorhanden) folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Katasterkarte, Grundstücksgröße
- Grundbuchauszug
- Fotos des Gebäudes
- Bauzeichnungen, Wohnflächen- und Rauminhaltsberechnungen
- ggf. Mietverträge und aktuelle Mieten
Im vereinbarten Termin besichtigt der Sachverständige gemeinsam mit dem Auftraggeber
das Objekt von Außen und Innen und fertigt darüber ein Kurzprotokoll sowie 3 - 5 Objektfotos an.
Die anschließende erstellte Wertexpertise basiert auf dem amtlichen Bodenrichtwert
den ausgewerteten örtlichen Vergleichsmieten und Vergleichskaufpreisen sowie den
sonstigen aus dem örtlichen Immobilienmarkt abgeleiteten Bewertungsdaten.
Ansonsten basiert die Bewertung auf den Erkenntnissen aus dem Ortstermin, den übergebenen Unterlagen
und ergänzenden Angaben des Auftraggebers.
Das Ergebnis ist eine 6 – 10 - seitigen Expertise, bestehend aus Kurzbeschreibung des Objekts,
Benennung der Bewertungsparameter und einer nachvollziehbaren automatisierten Berechnung des
Markt- bzw. Verkehrswertes.
Honorar nach Absprache, Festpreisvereinbarung möglich.
C. Immobilien Wertgutachten final
(differenzierte Wertermittlung mit Objektbesichtigung)
Der Auftraggeber stellt vorab (nur soweit vorhanden) folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Katasterkarte, Grundstücksgröße
- Grundbuchauszug
- Fotos des Gebäudes
- Bauzeichnungen, Wohnflächen- und Rauminhaltsberechnungen ggf. Mietverträge und aktuelle Mieten
Ergänzend wird jedoch auch die bauplanungs- und beitragsrechtliche Situation
(Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Erschließungsbeiträge u.ä.) erkundet,
beschrieben und explizit in dem Wertgutachten berücksichtigt. Auskünfte aus sonstigen
öffentlichen Registern (z.B. Grundbuch, Baulastenverzeichnis, Denkmalschutz, Altlastenkataster)
werden nicht angefordert und damit auch nicht berücksichtigt.
Im vereinbarten Termin besichtigt der Sachverständige gemeinsam mit dem Auftraggeber
das Objekt von außen und Innen und fertigt darüber ein Kurzprotokoll sowie Objektfotos an.
Das anschließend erstellte Wertgutachten basiert auf dem amtlichen Bodenrichtwert,
den ausgewerteten örtlichen Vergleichsmieten und Vergleichskaufpreisen sowie den
sonstigen aus dem örtlichen Immobilienmarkt abgeleiteten Bewertungsdaten.
Das Gutachten ist so ausführlich dokumentiert, dass dieses auch für den Laien
nachvollziehbar ist und von Personen ohne eigene Objektbesichtigung verstanden werden kann.
Honorar nach Absprache, Festpreisvereinbarung möglich.

Immobilien Wertgutachten juris
(gerichtsfestes Wertgutachten)
Hierbei handelt es sich um die ausführlichste, bis ins Einzelne gehende Gutachtenform. Diese wird beispielsweise bei Erbauseinandersetzungen, privaten Ehescheidungen u.ä.) und hoheitlichen gerichtlichen Verfahren (Enteignung, Nachweis eines geringeren gemeinen Wertes in Erbschafts- und Schenkungssteuerangelegenheiten u.ä) benötigt. Jede andere Gutachtenform verfehlt in diesen Fällen ihren Zweck und ist damit wertlos.
Enthalten sind u.a.:- Überprüfung und erforderlichenfalls erneute Durchführung des Objektaufmaßes sowie Objektberechnungen (Wohnfläche, Rauminhalt
- Ausführliche Objektdokumentation durch textliche Beschreibungen und umfangreiche Anlagen (Übersichtskarte, Stadtplan, Katasterkarte, Fotodokumentation etc.)
- Einholung von Auskünften und Auswertung aller wesentlichen werterheblichen öffent- lichen Register (z.B. Grundbuch, Baulastenverzeichnis, Beitragssituation, Flächen- nutzungsplan, Bebauungsplan, Denkmalschutz, Altlastenkataster) sowie die Auswertung der Mietverträge
- differenzierte Wertermittlung einschließlich nachvollziehbarer Begründung alle Daten- aller ansätze und Erläuterung der Datenquellen
Honorar nach Absprache des Leistungskataloges u. U. ist auch hier eine Festpreisvereinbarung möglich.
