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Wegfall der HOAI
Am 18. August 2009 ist die neue HOAI (Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure) in Kraft getreten.
Die Honorierung von Gutachten und von Wertermittlungen nach
den (§§ 33 und 34) sind nicht mehr in der neuen
HOAI geregelt. Für diese Leistungen bietet die neue HOAI
noch nicht einmal einen entsprechenden Anhalt. Somit können
Bewertungssachverständige seit dem 18. August ihr Honorar
frei aushandeln.
Für die Bewertungssachverständigen bedeutet das,
dass sie nicht mehr an eine staatliche Gebührenordnung
gebunden sind. Vielmehr bilden nun die §§ 612 und
632 BGB die gesetzliche Grundlage für Honorarvereinbarungen
von Bewertungssachverständigen.
Hiernach kann eine Honorarvereinbarung auch mündlich
getroffen werden, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen
entsprechend nach nur gegen ein Vergütung zu erwarten
ist.
Nicht in jedem Fall wird ein 30 bis 70-seitiges Gutachten
benötigt. Oft reicht zur Erlangung des Auftragszweckes
eine kurze und grobe Werteinschätzung, z. B. ein Kurzgutachten
oder eventuell auch eine Kaufberatung.
Diese Leistungen können wir Ihnen nun mit passenden Honoraren
anbieten.

