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Unterlagen und Honorar
Um ein sachgerechtes Wertgutachten erstellen zu können, muss auf eine Vielzahl unterschiedlicher Unterlagen und Daten
zurückgegriffen werden. Außer den allgemeinen Immobilienmarktdaten wie Bodenrichtwertkarten oder dem Grundstücksmarktbericht
benötigen wir auch sämtliche wertrelevanten Objektdaten, die Sie eventuell bereits in Ihren Unterlagen besitzen.
Je nach Objekttyp und Nutzungsart kann es zu Variationen bei den benötigten Unterlagen kommen.
Im Wesentlichen werden jedoch folgende Unterlagen benötigt
- Aktuelle Katasterkarte (Flurkarte)
- Aktueller Grundbuchauszug
- Aktuelle Baulastenauskunft (entfällt in einigen Bundesländern)
- Aktuelle Altlastenauskunft
- Baugenehmigung, Bauabnahmebescheinigung
- Auszug aus dem Bebauungsplan (falls vorhanden)
- Bauzeichnungen, Grundrisse, Schnitte (optimalerweise vermaßt)
- Wohn- und Nutzflächenberechnung, Berechnung umbauter Raum oder Berechnung der Bruttogrundfläche
- Mietverträge mit Mieterhöhungsvereinbarungen (falls vorhanden)
- Nicht eingetragene Rechte zugunsten Dritter
Im Einzelfall sind gegebenenfalls noch weitere Unterlagen und Angaben zu dem betroffenen Objekt notwendig. Sollten Ihnen oben genannte Unterlagen fehlen, können wir Ihnen diese selbstverständlich besorgen oder erstellen. Bei Bedarf, fertigen wir Ihnen gerne auch eine individuelle Aufstellung an, der Sie entnehmen können, welche Unterlagen wir für die Bewertung Ihrer Immobilie benötigen!

Honorar
Wir sind an einer konstruktiven und aufrichtigen Zusammenarbeit
mit Ihnen interessiert. Damit Sie von Anfang an abschätzen
können, welche Kosten auf Sie zukommen, erstellen wir
Ihnen deshalb gerne ein unverbindliches Angebot für ihr
individuelles Wertgutachten.
Seit dem 18.08.2009 sind Bewertungssachverständige nicht
mehr an eine staatliche Gebührenordnung gebunden, da
die Honorierung der Wertermittlung nicht mehr in der Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt ist. Bewertungssachverständige
können ab sofort ihr Honorar frei aushandeln.
Sie möchten gerne wissen, was Sie die Erstellung eines
Wertgutachtens für Ihre Immobilie kostet?
Dann sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gern!
Sollten bei der Erstellung des Gutachtens Nebenkosten, wie z.B. Fahrtkosten, Telefon, Porto oder Gebühren bei der Beschaffung benötigter Unterlagen anfallen, werden diese entweder über eine vorher
vereinbarte Pauschale oder gesondert auf Nachweis berechnet. Auf das Gesamthonorar wird die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer von derzeit 19 % hinzugerechnet.
In Einzelfällen kann das Honorar ggf. durch Einzelabsprache vereinbart werden.
