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Philosophie und Qualifikation
Jedes Objekt ist mit seinen speziellen Eigenschaften einzigartig.
Unsere Gutachten sind daher individuell an Ihr Objekt und
die eventuell vorhandenen Probleme angepasst. Wir legen großen
Wert auf eine gründliche Recherche, damit Wir Ihnen ein
fachlich fundiertes Gutachten vorlegen können. So ist
gewährleistet, dass das Gutachten den tatsächlichen
Marktwert Ihrer Immobilie wiedergibt und jeder Überprüfung
standhält.
Im Vordergrund steht für uns jedoch nicht nur, dass das
Gutachten für den Fachmann nachprüfbar ist,
sondern vor allem auch, dass es für Sie nachvollziehbar
ist!
Unsere Gutachten werden deshalb
- unparteiisch
- unabhängig
- gewissenhaft und
- weisungsfrei
Ein fachkompetent erstelltes Gutachten enthält die vollständige Angabe aller Informationsquellen, die komplette Darstellung der Untersuchungen und die Dokumentation aller ermittelten Daten und Fakten. Eine exakte Grundstücksbeschreibung mit Lage, Umgebung, Erschließung, tatsächlicher und zulässiger Nutzung gehört ebenso dazu, wie Baubeschreibung, Bauweise, Bauzustand des Hauses und der Außenanlagen. Außerdem informiert unser Gutachten über die Wertermittlungsverfahren und ihren gesetzlichen Hintergrund.

Qualifikation
Sie haben sich sicherlich auch schon gefragt, woran Sie einen “guten“ Sachverständigen erkennen können, denn schließlich ist es auch eine Frage des Vertrauens, eine fremde Person damit zu beauftragen, die eigene Immobilie zu bewerten.
Wie den geeigneten Gutachter / Sachverständigen / Immobilienbewerter finden?
Wie findet man den Sachverständigen, zu dem man volles Vertrauen haben kann? Die Beauftragung eines Sachverständigen ist Vertrauenssache; ein Qualitätssiegel kann hierbei hilfreich sein.
Ausgangssituation
Die Begriffe „Gutachter“ oder „Sachverständiger“ sind gesetzlich nicht geschützt.
Als Gutachter werden Personen bezeichnet, die über eine
besondere Sachkunde auf einem bestimmten Fachgebiet verfügen.
Gutachter kann also jeder sein, der mit überdurchschnittlichem
Fachwissen eine Stellungnahme (Gutachten) aus einem Fachgebiet
abgibt.
"Gutachter" ist eine berufliche Funktion, keine Berufsbezeichnung.
Er kann zu den freien Berufen gezählt werden, wobei die meisten Gutachter hauptberuflich
in dem Fachgebiet arbeiten, in denen sie Gutachten erstellen.
Gutachter darf sich in Deutschland grundsätzlich jeder
nennen; die Bezeichnung Sachverständiger ist dagegen
eine "geschützte Berufsbezeichnung".
„Der Sachverständige ist eine unabhängige integre Person, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügt. Der Sachverständige trifft aufgrund eines Auftrages allgemeingültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt. Er besitzt ebenfalls die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhaltes in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen.“
(Quelle: EuroExpert, die European Organisationfor Expert Associations)

Es gibt auch keine Verordnungen o.ä., die die allgemeinen oder speziellen Voraussetzungen für die Ausübung des Sachverständigenberufes festlegen. Die Auftraggeber von Sachverständigenleistungen stellt das vor die Frage, wie sie den geeigneten Sachverständigen finden und worauf sie bei der Auswahl achten müssen.
Das OLG Naumburg hat z.B. in einem Urteil ausgeführt: Eine über zwei Monate dauernde Ausbildung mit ein- bis dreitägigen Kursen ist nicht geeignet, die für die Bezeichnung Sachverständiger erforderliche besondere fachliche Qualifikation zu erlangen.
Im Rechtsverkehr treten folgende übliche Formen auf:
- Der bei der IHK Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
- Der freie Sachverständige (oft einem Verband angeschlossen)
- Der zertifizierte Sachverständige.
Anforderungen der Rechtsprechung
Nicht jeder darf sich als Sachverständiger bezeichnen. Durch die Rechtsprechung sind allgemeine Maßstäbe entwickelt worden, denen Personen entsprechen müssen, die sich Sachverständiger nennen. Bezeichnet sich jemand rechtswidrig als Sachverständiger, so kann er daran gerichtlich gehindert werden, gem. § 5 UWG.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofes formuliert drei Anforderungen an Sachverständige:
- erforderliche Sachkunde
- ein uneingeschränkt fundiertes Fach- und Erfahrungswissen (Berufserfahrung) sowie
- einen Nachweis darüber, wie er den erforderlichen Sachverstand erworben hat.
Demzufolge muss der Sachverständige nachweisen können, wie er seinen Sachverstand erlangt hat, z.B.
- regelmäßig durch eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder
- ausnahmsweise durch eine langjährige Mitarbeit bei
einem anerkannten Sachverständigen, der die Anforderungen
erfüllt und auch beurteilen kann, ob
sich der Mitarbeiter diese Fähigkeiten angeeignet hat.
Als Nachweis nicht ausreichend gilt, wer seit Jahren berufsmäßig Gutachten erstellt, da der Auftraggeber i.d.R. nicht in der Lage ist die Richtigkeit der Gutachten zu beurteilen.
Qualifizierte Sachverständige erhalten den Vorzug
Aus den vg. Gründen entschließen sich viele Auftraggeber nur Gutachter einzusetzen, die entweder:
- von Kammern öffentlich bestellt (öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige) sind oder
- die entsprechenden Nachweise nach ISO 17024 von akkreditierten Zertifizierungsstellen (zertifizierte Sachverständige) mitbringen.
In diesen Fällen müssen die Entscheidungsträger
nicht selber recherchieren, ob Sachverstand, Fachwissen und
Berufserfahren vorhanden ist. Jeder Prüfungskandidat
einer Zertifizierungsstelle oder Kammer muss u.a. seine Berufserfahrung
belegen und in der Prüfung nachweisen. Damit liegt die
Verantwortung für Berufserfahrung und Fachwissen bei
der entsprechenden Kammer oder Zertifizierungsstelle.
Mit der Vorlage der ISO 17024-Zertifizierung haben sie als
Auftraggeber die Gewähr, dass der Sachverständige
dokumentierten Sachverstand und fundiertes Erfahrungswissen
besitzt, welches er in regelmäßigen Abständen
auffrischen muss.
Eine kontinuierliche Weiterbildung und die dokumentierte
Fach- und Marktkompetenz zahlen sich damit für den Auftraggeber
aus, in Form der Sicherheit, dass der Sachverständige
die gesetzlichen und sonstigen Anforderungen erfüllt
und zudem eine marktgerechte Bewertung vornimmt.
Damit soll sichergestellt werden, dass zertifizierte Sachverständige die
genau festgelegte fachliche Qualität und Kompetenz auch
aktuell noch besitzen.
Ein zertifizierter Immobilienbewerter nach EU-Norm besitzt
die höchst Ausbildungsstufe die derzeit zu erlangen ist.
Als oberstes Gebot für unsere Gutachten gilt:
Ein gutes Wertgutachten ist problem- und objektbezogen. Es muss fachlich fundiert, gründlich recherchiert und leicht nachvollziehbar sein. Außerdem muss es jeder Überprüfung standhalten und den tatsächlichen Marktwert einer Immobilie zum Ausdruck bringen.
Kurz gesagt: "Für den Fachmann nachprüfbar, für den Laien nachvollziehbar!"
