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Sachverständigenbüro Roger Bandemer


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Verkehrswert

Die Grundlagen der Ermittlung der Verkehrswerte von bebauten und unbebauten Grundstücken bestehen aus einer Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften, die vom Sachverständigen in jedem Einzelfall zu berücksichtigen sind, insbesondere


1. nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 194 Baugesetzbuch (BauGB): Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

2. nach den Vorschriften der Immobilienwertermittlungs- verordnung – ImmoWertV.

3. nach den Richtlinien der Wertermittlungsrichtlinien WertR sowie den weiteren Regelungen, die sich aus den zu beachtenden Gesetzen, Verordnungen und den sonstigen Bestimmungen ergeben, z. B. Baunutzungsverordnungen (BauNVO), BelWertV (Beleihungswertermittlungsverordnung).


Verkehrswert

 

Sachverständigenbüro Bandemer
Am Nottbohm 27
31141 Hildesheim

Tel. 0 51 21 / 80 95 97  |  Fax. 0 51 21 / 80 95 16
Mobil. 0171 93 65 729
Email. info@gutachter-hildesheim.de



Zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung
von Wohn- und Gewerbeimmobilien, ZIS Sprengnetter Zert (WG)

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