Wegfall der HOAI

Am 18. August 2009 ist die neue HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) in Kraft getreten.

Die Honorierung von Gutachten und von Wertermittlungen nach den (§§ 33 und 34) sind nicht mehr in der neuen HOAI geregelt. Für diese Leistungen bietet die neue HOAI noch nicht einmal einen entsprechenden Anhalt. Somit können Bewertungssachverständige seit dem 18. August ihr Honorar frei aushandeln.

Für die Bewertungssachverständigen bedeutet das, dass sie nicht mehr an eine staatliche Gebührenordnung gebunden sind. Vielmehr bilden nun die §§ 612 und 632 BGB die gesetzliche Grundlage für Honorarvereinbarungen von Bewertungssachverständigen.

Hiernach kann eine Honorarvereinbarung auch mündlich getroffen werden, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen entsprechend nach nur gegen ein Vergütung zu erwarten ist.

Nicht in jedem Fall wird ein 30 bis 70-seitiges Gutachten benötigt. Oft reicht zur Erlangung des Auftragszweckes eine kurze und grobe Werteinschätzung, z. B. ein Kurzgutachten oder eventuell auch eine Kaufberatung.

Diese Leistungen können wir Ihnen nun mit passenden Honoraren anbieten.

Hoai