Was wir bewerten
Es gibt zahlreiche Situationen, die unsere Kunden veranlassen, ein Gutachten für Ihr Objekt in Auftrag zu geben. Da jede Liegenschaft einmalig und nicht reproduzierbar ist, stellt die Frage
„Was ist die Immobilie eigentlich tatsächlich am Markt wert?“
ein breites und oftmals kompliziertes Aufgabenfeld dar. Jede Immobilie muss daher einer individuellen Bewertung unterzogen werden, so dass sich folgende Unterteilung ergibt.
Verkehrs-/Marktwertermittlung für
- unbebaute Grundstücke
- Ein- und Zweifamilienwohnhäuser
- Mehrfamilienwohnhäuser
- gemischt genutzte Objekte
- Bürogebäude
- Gemeinbedarfsgrundstücke
- Konversionsflächen
- Erbbaurechte
- Hotel- und Gaststättengrundstücke
- Industriebauten (Industrie- und Gewerbebrachen)
- Windenergieanlagen
- Photovoltaikanlagen/Solaranlagen
- Resthöfe
Ermittlung des Wertes von Rechten und Belastungen an Grundstücken
- Dienstbarkeiten, wie z.B.
- Wegerechte
- Wohnungsrechte
- Pflegeverpflichtungen
- Mitbenutzungsrechte
- Leitungsrechte
- Nießbrauch
- Reallasten
- Dauerwohnungsrecht
- Überbau
- Notwegerechte
- Baulasten
- Denkmalschutz
Gutachtenerstellung im Rahmen von Zwangsversteigerungen
Generell ist dabei der unbelastete Verkehrs-/Marktwert zu ermitteln. Bestehende Rechte in Abteilung II des Grundbuches und deren Auswirkung auf den Verkehrs-/Marktwert sind unter Umständen als Anlage beizufügen.
Leistungen für Privatpersonen / Versicherungen
Ermittlung von Versicherungswerten
steuerliche Wertermittlung
- Bedarfsbewertung nach § 138 Abs. 4 BewG
- Feststellung von Werten wegen Entnahme aus bzw. Einlage in das Betriebsvermögen
- für Erbschafts- oder Schenkungssteuer
sonstige Tätigkeiten
- gutachterliche Stellungnahmen, hier Prüfung vorgelegter Gutachten
- fundierte Kaufpreisermittlung für Maklerbüros
- Kaufpreisprüfung / Wertexpertise (Kurzgutachten)
- Ehescheidungen (Zugewinn)