Erben / Nachlass

Es wird so viel vererbt wie noch nie. Doch nur einige wenige aus der angeblichen „Erbengeneration“ profitieren. Plädoyer für einen Generationen-Soli.
von Wolfgang Gründinger (Quelle: http://www.zeit.de/gesellschaft/2013-06/erbschaften-steuer-generationen-soli)

Auch eine Tätigkeit des Sachverständigen, die Verkehrswertermittlung des Nachlasses.

Hier einige Informationen zum Erbrecht:

Das Erbrecht ist in den §§ 1922 – 2385 des BGB geregelt.

Die Erben werden Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Mit dem Erbfall geht das gesamte Erbe mit allen Rechten und Pflichten auf den Erben über. Er wird nicht nur Eigentümer und Besitzer der Nachlassgegenstände, sondern haftet auch für die Schulden des Erblassers.

Der Erbe hat grundsätzlich die Möglichkeit innerhalb einer Frist von 6 Wochen die Erbschaft auszuschlagen, eine Ausschlagung kommt in Betracht, wenn der Nachlass überschuldet ist. Mit dem Erbe gehen nämlich auch die Schulden des Erblassers über. Für die Schulden haftet der Erbe grundsätzlich auch mit seinem eigenen Vermögen.

Der Umfang des Nachlasses setzt sich aus allen aktiven und passiven Vermögenspositionen des Erblassers zusammen.

Beseht der aktive Nachlass nicht in Geldvermögen, sondern in Immobilien, sind diese jeweils zu bewerten.

Hoai